Seit dem 1. April 2006 gelten für Hundehalter in Hamburg folgende Auflagen:
Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.
Hunde müssen haftpflichtversichert werden.
Hunde müssen beim Hunderegister angemeldet werden.
Zusätzlich gilt ab dem 01.Januar 2007 die allgemeine Anleinpflicht in Hamburg.
Regelungen für gefährliche Hunde
Mikrochip
Im Normalfall werden Hunde bereits im Welpenalter durch den Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet.
Dieses wird von dem Züchter entsprechend der geltenden Verbandsrichtlinien in Auftrag gegeben. Haben
Hundehalter ihren Hund von einem privaten oder verbandsunabhängigen Züchter erhalten, kann er Mikrochip
fehlen. Wenn Hundehalter nicht wissen, ob ihr Hund bereits einen Mikrochip trägt, dann kann hier der Tierarzt
für Klarheit sorgen, indem er durch ein Chiplesegerät berührungslos und schmerzfrei den Hund "abtastet".
Empfängt das Chiplesegerät kein Signal, dann fehlt der Mikrochip und der Hund muss einen Mikrochip erhalten.
Haftpflichtversicherung
Hunde werden über eine
Tierhaftpflichtversicherung für Schäden
an Sachen und Personen versichert. Die
Mindestversicherungssumme muss 1 Million
Euro betragen. Die Selbstbeteiligung darf
hier 500 Euro nicht überschreiten. Aus der
Versicherungsbescheinigung muss eindeutig
hervorgehen, welcher Hund bzw. welche
Hunde versichert sind. Dieses wird durch
Angabe der Mikrochipnummer(n) gewährleistet.
Hunderegister
Die Anmeldung beim Hunderegister
gilt gleichzeitig für die Hundesteuer.
Eine Bestätigung Ihrer Anmeldung
erhalten Sie online unmittelbar nach
dem Anmeldevorgang. Der Eingang der
Hundesteuermarke und der
Steuerbescheid kann jedoch länger auf s
ich warten lassen. Wenn Sie dies
beschleunigen wollen oder aus anderen
Gründen schneller eine
Hundesteuermarke bzw. einen
Steuerbescheid benötigen,
dann erstellen Sie eine zusätzliche
Erklärung für die Hundesteuer.