Seit dem 1. April 2006 gelten für Hundehalter in Hamburg folgende Auflagen:   Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Hunde müssen haftpflichtversichert werden. Hunde müssen beim Hunderegister angemeldet werden. Zusätzlich gilt ab dem 01.Januar 2007 die allgemeine Anleinpflicht in Hamburg.  Regelungen für gefährliche Hunde Mikrochip  Im Normalfall werden Hunde bereits im Welpenalter durch den Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet. Dieses wird von dem Züchter entsprechend der geltenden Verbandsrichtlinien in Auftrag gegeben. Haben Hundehalter ihren Hund von einem privaten oder verbandsunabhängigen Züchter erhalten, kann er Mikrochip fehlen. Wenn Hundehalter nicht wissen, ob ihr Hund bereits einen Mikrochip trägt, dann kann hier der Tierarzt für Klarheit sorgen, indem er durch ein Chiplesegerät berührungslos und schmerzfrei den Hund "abtastet". Empfängt das Chiplesegerät kein Signal, dann fehlt der Mikrochip und der Hund muss einen Mikrochip erhalten. Haftpflichtversicherung  Hunde werden über eine Tierhaftpflichtversicherung für Schäden an Sachen und Personen versichert. Die Mindestversicherungssumme muss 1 Million Euro betragen. Die Selbstbeteiligung darf hier 500 Euro nicht überschreiten. Aus der Versicherungsbescheinigung muss eindeutig hervorgehen, welcher Hund bzw. welche Hunde versichert sind. Dieses wird durch Angabe der Mikrochipnummer(n) gewährleistet. Hunderegister  Die Anmeldung beim Hunderegister gilt gleichzeitig für die Hundesteuer. Eine Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie online unmittelbar nach dem Anmeldevorgang. Der Eingang der Hundesteuermarke und der Steuerbescheid kann jedoch länger auf s ich warten lassen. Wenn Sie dies beschleunigen wollen oder aus anderen Gründen schneller eine Hundesteuermarke bzw. einen Steuerbescheid benötigen, dann erstellen Sie eine zusätzliche Erklärung für die Hundesteuer.