Allgemeine EU - Einreisebestimmungen für Hunde/Tiere der Europäischen
Union
Innerhalb der Europäischen Union (außer Malta, Schweden, Irland, Großbritannien)
wurde ab 1.Oktober 2004 für die Mitnahme von Hunden vereinheitlicht:
Wer mit seinem Hund, seiner Katze von Deutschland in ein Urlaubsland innerhalb
der Europäischen Union reisen will, benötigt:
- eine Mircochipkennzeichnung für den Hund/das Tier
iiii(Auch eine gut lesbare Tätowierung des Hundes/Tieres ist bis zum Jahr 2011
gültig)
- der neue Heimtierpass für den Hund/das Tier muss immer mit geführt werden
iiii(In dem Heimtierpass werden von dem Tierarzt die Impfungen, die Nummer von
dem iiiiMirochip des Hundes, und die Beschreibung des Hundes/Tieres
eingetragen).
- eine gültige Tollwutimpfung des Hundes/Tieres
iiii(In der deutschen Tollwut-Verordnung heißt es das der Hundewelpe bei der ersten
Tollwut iiiiImpfung ein Alter von 3 Monaten haben muss und die Impfung des
Hundewelpen als gültig iiiibezeichnet wird wenn, diese mindestens 21 Tage
zurückliegt.Einige Konsulate und iiiiBotschaften geben noch 30 Tage an, bitte
informieren Sie sich rechtzeitig).
iiiiDie gültige Tollwutimpfung des Hundes/Tieres darf nicht länger wie 1 Jahr und
muss iiiimindestens 21 Tage zurückliegen.
Die EU - Mitgliedsstaaten Grossbritannien, Irland, Malta, Schweden erlauben die
Einreise eines Hundes,
- der jünger ist als 3 Monate und bisher nicht geimpft wurde,
- wenn ein EU - Heimtierpass des Hundes mitgeführt wird
- der Hund eine Mirochipkennzeichnung hat oder tätowiert ist
- der Hund seit der Geburt an nur einem Aufhaltsort gelebt hat
- ohne das der Hund mit wildlebenden Tieren zusammen gekommen ist, die evtl. mit
dem iiiiTollwutvirus infiziert waren.
Diese Bescheinigung muss von einem Tierarzt ausgestellt werden.
Die Einreise ist auch für einen Hundewelpen gestattet wenn die Hündin mit kommt,
weil er noch von ihr abhängig ist.
Die Hündin muss aber selbstverständlich alle Einreisebedingungen erfüllen.
Australien
Die Einreise mit Hund ist nach Australien nicht erlaubt.
Es wird eine Einreisegenehmigung benötigt.
Die Quarantäne für den Hund beträgt dann 30 Tage.
Belgien
Es gelten die Eu - Einreisebestimmungen für Hund, Hunde in Belgien.
In Belgien besteht allgemeine Leinenpflicht für Hunde.
Bulgarien
Es gelten die Eu - Einreisebestimmungen für Hund, Hunde in Bulgarien.
China
Die Einreise mit Hund nach China/Hongkong
ist nur mit einer Einreisegenehmigung, Importbewilligung erlaubt.
China verlangt, dass der Hundebesitzer/die Hundebesitzerin eine Beglaubigung durch
das Bundesamt für Veterinärwesen über die vorgeschriebene tierärztliche
Untersuchung und die vorgeschriebenen Impfungen vorlegt.
Dänemark
Es gelten die Eu - Einreisebestimmungen für Hund, Hunde in Dänemark.
Die Einreise mit Pitbullterriern und Tosas und auch deren Kreuzungen nach
Dänemark ist verboten.
In Dänemark gilt generelle Leinenpflicht für alle Hunderassen.
Die Mitnahme der Hunde in dänischen Verkehrsmitteln ist unproblematisch.
In den Zügen gibt es in Dänemark sogar oft extra Abteile für Reisende mit Hund.
Dänemark ist ein hundefreundliches Urlaubsland, in dem keine erhöhte Gefahr für
den Hund bezüglich Urlaubskrankheiten besteht.
Jeder Hund sollte aber auch hier gegen Flöhe und Zecken geschützt sein.
Deutschland
Es gelten bei der Verbringung eines Hundes aus einem EU - Land nach Deutschland,
die Eu - Einreisebestimmungen für Hund, Hunde.
Zur Bekämpfung gefährlicher Hunde dürfen nach dem (Bundes-) Gesetz kein
Hund/keine Hunde folgender Rassen, auch nicht deren Kreuzungen, nach
Deutschland eingeführt werden.
Dazu zählen:
Pit - Bullterrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire - Bullterrier
Bullterrier
Estland
In Estland gelten nur die EU - Einreisebestimmungen für Hund/Hunde
Finnland
In Finnland gelten die Eu - Einreisebestimmungen für Hund/Hunde.
Für die Einreise in Finnland brauchen Hunde, die älter als 3 Monate sind, eine
tierärztliche Bescheinignung über eine Bandwurmbehandlung (Echinococcus), mit
Praziquantel.
Längstens 30 Tage vor der Einreise nach Finnland.
Der Name, die Dosierung des Präparates und die Form der Verabreichung müssen
schriftlich bescheinigt sein.(Heimtierpass)
Frankreich
(mit Französisch Guayana, Guadeloupe, Martinique, Réunion)
Es gelten die Eu - Einreisebestimmungen für Hund/Hunde in Frankreich.
Mindestalter der Hunde, für die Einreise nach Frankreich, beträgt 3 Monate
(+21 Tage für die Tollwut Impfung).
Die Hunde müssen mit einem Microchip gekennzeichnet oder tätowiert sein.
Frankreich hat die Einfuhr auf 5 Hunde/Tiere die älter wie 3 Monate sind beschränkt.
So genannten Kampfhunden der 1. Kategorie ist die Einreise nach Frankreich
verboten.
Dazu zählen folgende Rassen:
Pit - Bullterrier
Boerbulls
Tosas
Hunde mit Kreuzungen dieser Rassen
Ausnahme von dem Einfuhrverbot dieser Rassen der 1. Kategorie, nach Frankreich,
besteht wenn der Hund in einem zugelassenen Stammbuch von internationalen
Hundeverband steht. Ebenfalls verboten ist die Einreise der so genannten
Kampfhunde der 2. Kategorie nach Frankreich.
Folgende Hunderassen zählen in Frankreich dazu:
American Staffordshire Terrier
Staffordshire - Bullterrier
Tosa
Rottweiler
Wachhunde
Schutzhunde, Hunde zur Verteidigung
Hunde mit Kreuzungen dieser Rassen
Ausnahme von dem Einfuhrverbot dieser Rassen der 2. Kategorie, nach Frankreich,
besteht wenn der Hund in einem zugelassenen Stammbuch von internationalen
Hundeverband steht. Für die Hunde der 1. und 2. Kategorie gilt in Frankreich absolute
Maulkorbpflichtpflicht und Leinenpflicht in der Öffentlichkeit.
Hunde der 1. und 2. Katarogie dürfen in Frankreich nur von Erwachsenen geführt
werden.
Der Hundehalter, die Hundehalterin muss eine extra Haftpflichtversicherung
nachweisen.
Die Hunde müssen in dem jeweiligen Ort angemeldet werden.
Griechenland
In Griechenland gelten nur die EU - Einreisebestimmungen für Hund, Hunde.
Bei der Einreise mit Hund nach Griechenland muss in englischer oder französischer
Sprache der Heimtierpass, der internationale Impfpass oder ein amtstierärztlicher
Gesundheitstest für den Hund vorliegen.
Bei der Einreise nach Griechenland muss die Tollwutimpfung des Hundes mindestens
15 Tage bis längstens 1 Jahr zurück liegen.
Grossbritannien
Die Einreise mit Hund nach Grossbritannien ist nur unter Einhaltung des Pet Travel
Scheme (Pets) möglich.
Das heißt, der Hund muss
- eine Microchipkennzeichnung haben (eine Tätowierung wird nicht akzeptiert)
- eine Tollwut Impfung haben
- auf Tollwut-Antikörper getestet werden
Die zeitliche Empfehlung zwischen Tollwutimpfung und Blutentnahme liegt bei einem
Monat. Nach einem ausreichenden Ergebnis muss eine Wartezeit von 6 Monaten
eingehalten werden.
Gerechnet wird von dem Tag der Blutabnahme an.
Werden die vorgeschriebenen Impfintervalle genau eingehalten, entsprechend der
Angaben des Impfstoffherstellers, ist bei erreichen des Titers kein weiterer Test mehr
erforderlich.
Bei der Einreise mit Hund nach Grossbritannien muss bei dem Hund zwischen 24-48
Stunden vorher eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer durch geführt
werden.
Diese Behandlung muss schriftlich im Heimtierpass des Hundes festgehalten werden.
Die Einreise mit Hunden darf nach Grossbritannien nur auf zugelassenen Routen in
das Vereinte Königreich erfolgen und nur durch zugelassene Verkehrsunternehmen.
In Grossbritannien wird von "Hundetypen" und nicht von Hunderassen gesprochen,
weil diese "Hundetypen" in Grossbritannien nicht als Hunderassen anerkannt sind.
Die in Grossbritannien nicht zulässigen "Hundetypen" sind:
Pit - Bullterrier
Japanese Tosa
Dogo Argentino
Fila Braziliero
Sollten Sie bezüglich ihres Hundes unsicher sein, erkundgen Sie sich bitte vorab
genau.
Holland/Niederlande
Es gelten die Eu - Einreisebestimmungen für Hund, Hunde in Holland/Niederlande.
In Holland/Niederlande gilt generelle Leinenpflicht.
Die Einreise mit Pit-Bullterriern und deren Kreuzungen ist in Holland/Niederlande
verboten.
Für die Einreise mit American Staffordshire Terriern in Holland/Niederlande wird
unbedingt der Stammbaum des Hundes benötigt.
Irland
Die Einreise mit Hund nach Irland ist nur über Nordirland oder England und nur unter
Einhaltung des Pet Travel Scheme (Pets) möglich.
Das heißt, der Hund muss
- Eine Microchipkennzeichnung haben
- eine Tollwut Impfung haben
- auf Tollwut-Antikörper getestet werden
Die Empfehlung zwischen Tollwutimpfung und Blutentnahme liegt bei einem Monat.
Nach einem ausreichenden Ergebnis muss eine Wartezeit von 6 Monaten eingehalten
werden.
Gerechnet wird von dem Tag der Blutabnahme an.
Werden die vorgeschriebenen Impfintervalle genau eingehalten, also entsprechend der
Angaben des Impfstoffherstellers, ist bei erreichen des Titers kein weiterer Test mehr.
Bei der Einreise mit Hund nach Irland muss bei dem Hund zwischen 24-48 Stunden
vorher eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer durch geführt werden.
Diese Behandlung muss schriftlich im Heimtierpass des Hundes festgehalten werden.
Königreich erfolgen und nur durch zugelassene Verkehrsunternehmen.
Die Mitführung einer Leine für den Hund ist Pflicht in Irland.
Island
In Island bestehen sehr strenge Vorschriften für die Einfuhr von Hunden/Tieren.
Einfuhrgenehmigungen werden nur unterbestimmten Voraussetzungen erteilt und auf
von dem Leiter des Veterinäramtes.
Eine der Voraussetzungen ist, das der Hund in eine viermonatige völlige Isolation
(Quarantäne) muss.
Das ist auch der Grund warum Touristen mit einer kurzen Aufenthaltsdauer in Island
keine Einfuhrgenehmigung bekommen.
Hunde müssen Tollwut geimpft sein, und es muss schriftlich im Heimtierpass
festgehalten sein.
30 Tage vor der Einreise nach Island muss die Tollwutimpfung bei dem Hund erfolgen
und die Tollwutimpfung darf nicht älter wie 12 Monate sein.
Für Welpen unter 3 Monate, die aus tollwutfreien Ländern kommen, muss ein
tierärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden.
Italien
Es gelten die Eu - Einreisebestimmungen für Hund, Hunde in Italien.
Es sind in Italien immer eine Leine und ein Maulkorb für den Hund mit zuführen.
Kanada
Bei der Einreise mit Hunden nach Kanada muss ein amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis vorliegen, welches bestätigt, dass der Hund frei von Krankheiten
ist, die auf Menschen übertragen werden können.
Die Tollwutimpfung des Hundes muss mindestens 30 Tage vor der Einreise nach
Kanada durchgeführt werden und die Tollwutimpfung darf nicht länger wie 12 Monate
zurück liegen. Ausnahmen gibt es,
- wenn der Hund jünger als drei Monate ist (da wird die Impfung nicht anerkannt)
- oder Sie sich mit Hund seit mindestens 6 Monaten in Kanada aufhalten
- oder Sie sich in einen Bezirk aufhalten der für tollwutfrei erklärt wurde.
Ist bei der Einreise nach Kanada die Tollwutimpfung des Hundes nicht vollständig oder
das Gesundheitszeugnis nicht gültig, wird der Hund an einen Aufenthaltsort gebracht
(den der Hundebesitzer bestimmen kann), wo der Hund in dem Zeitraum von 4 - 10
Tagen nach der Einreise in Kanada geimpft wird. Dort muss der Hund dann 30 Tage
eingesperrt verbringen.
Ist die Tollwutimpfung des Hundes noch keinen ganzen Monat her, zu dem Zeitpunkt
der Einreise nach Kanada, muss der Hund an einem Ort (den der Hundebesitzer
bestimmen kann) so lange eingesperrt verbleiben, bis die 30 Tage um sind nach der
Impfung.
Hundewelpen die jünger wie 12 Wochen sind können ohne Tollwutimpfung nach
Kanada einreisen. Jedoch muss die Tollwutimpfung dann in Kanada durchgeführt
werden und anschliessend müssen die Hundewelpen (an einem Ort den der
Hundebesitzer bestimmen kann) nach der Impfung mindestens einen Monat
eingesperrt verbringen.
Die Einreise mit sogenannten Kampfhunden ist nach Kanada verboten.
Zu diesen Kampfhund Rassen zählen in Kanada z. B.:
American Staffordshire Terrier
American Pittbull Terrier
Bullterrier
Staffordshire - Bullterrier
und alle Kreuzungen mit diesen Rassen.
Kroatien (kein Eu - Land)
Bei der Einreise oder Durchreise mit Hund nach/durch Kroatien
- muss der Hund mit einer Microchipkennzeichnung versehen sein oder tätowiert sein
- muss die Tätowierungsnummer auch im Heimtierpass eingetragen sein
- ist eine amtstierärztliche Bestätigung erforderlich, dass der Hund krankheitsfrei von
ansteckenden meldepflichtigen Krankheiten ist
- wird eine Bescheinigung benötigt, dass der Hund nicht aus einem Land stammt wo
solche ansteckenden Krankkheiten herrschen die auf andere Hunde/Tiere
übertragen werden können
- muss der Hund bei der Einreise nach Kroatien eine Tollwutimpfung haben, die
mindestens einen Monat höchstens aber 12 Monate zurückliegt. Bescheinigung/
Heimtierpass ist vorzulegen.
Für die Einreise mit Hunden nach Kroatien gibt es kein generelles Einfuhrverbot für
bestimmte Hunderassen, es sei denn Hunde sind aufgrund ihrer agressiven Instinkte
und angeborenen Eigenschaften eine Gefahr für Menschen.
Für die folgenden Hunderassen gilt in Kroatien die Maulkorbpflicht und Leinenpflicht:
Amerikanischer Staffordshire
Bernhardiner und deren Kreuzungen
Belgischer und Deutscher Schäferhund
Bullterrier
Dobermann
Dogge
Großer Japanischer Spitz
Japanische Kampfhunde ( z.B.Tosa Inu )
Mastinos
Pit - Bullterrier
Rottweiler
Für alle Hunderassen ist die gesetzliche Leinenpflicht in Kroatien gültig.
Lettland
In Lettland gelten nur die EU Einreisebestimmungen für Hund, Hunde.
Ist der Hund in Begleitung seines Hundehalters, seiner Halterin oder hat die den Hund
begleitende Person eine Vollmacht reicht in Lettland der internationale Impfpass als
Gesundheitszeugnis für den Hund aus.
Liechtenstein
Der Hund muss bei der Einreise nach Liechtenstein eine Tollwutimpfung haben, die
mindestens einen Monat und höchstens 12 Monate zurück liegt. Heimtierpass.
Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ist in Liechtenstein unbedingt erforderlich,
dieses darf nicht älter wie 30 Tage sein.
Litauen
In Litauen gelten nur die EU Einreisebestimmungen für Hund, Hunde.
Für die Einreise mit Hund nach Litauen ist unbedingt ein amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis für den Hund erforderlich.
Luxemburg
In Luxemburg gelten nur die EU Einreisebestimmungen für Hund, Hunde.
Malta
Die Einreise mit Hund nach Malta ist nur unter Einhaltung des Pet Travel Scheme
(Pets) möglich.
Das heißt der Hund muss
- Eine Microchipkennzeichnung haben (eine Tätowierung wird nicht akzeptiert)
- eine Tollwut Impfung haben
- auf Tollwut-Antikörper getestet werden
Die Empfehlung zwischen Tollwutimpfung und Blutentnahme liegt bei einem Monat.
Nach einem ausreichenden Ergebnis muss eine Wartezeit von 6 Monaten eingehalten
werden.
Gerechnet wird von dem Tag der Blutabnahme an.
Werden die vorgeschriebenen Impfintervalle genau eingehalten, entsprechend der
Angaben von dem Impfstoffherstellers, ist bei erreichen des Titers kein weiterer Test
mehr erforderlich.
Bei der Einreise mit Hund nach Malta muss bei dem Hund zwischen 24-48 Stunden
vorher eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer durch geführt werden.
Diese Behandlung muss schriftlich im Heimtierpass des Hundes festgehalten werden.
Die Einreise mit Hunden darf nach Malta nur auf zugelassenen Routen in das Vereinte
Königreich erfolgen und nur durch zugelassene Verkehrsunternehmen.
Norwegen ( kein EU-Land)
Bei der Einreise mit Hund nach Norwegen muss eine tierärztliche Bescheinigung, mit
der Unterschrift des Tierarztes von dem Hund mitgeführt und vorgelegt werden.
Das Mindesalter des Hundes bei Einreise nach Norwegen muss 7 Monate betragen.
Die tierärzliche Bescheinigung besteht aus zwei Teilen,
Gesundheitsbescheinigung (Teil I) und Impfbescheinigung (Teil II).
Die Gültigkeit der Gesundheitsbescheinigung beträgt max. 10 Tage und muss von
einem Tierarzt unterschrieben sein. Die Gesundheitsbescheinigung wird als Nachweis
das der Hund keine ansteckenden Krankheiten hat und das eine Behandlung gegen
Bandwürmmer (Echinococcus multilocularis) durchgeführt worden ist verlangt.
In den ersten 7 Tagen nach der Einreise in Norwegen muss dort der Hund noch
einmal von einem Tierarzt gegen Bandwürmer behandelt werden.
Die Impfbescheinigung des Hundes muss vom Tierarzt vollständig ausgefüllt und
unterschrieben worden sein und zwar auf Grundlage der originalen Impfdokumente/
Blutprobendokumente. Die Impfbescheinigung hat genau so lange Gültigkeit wie die
Impfungen bzw. die Ergebnisse der Blutuntersuchungen.
Tollwutimpfung
Der Hund muss bei der ersten Impfung ein Alter von 3 Monaten haben.
Die Blutprobenentnahme für den Tollwut- Antikörpertest darf frühestens 120 Tage und
spätestens 365 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt werden.
Die Blutabnahme muss durch einen zugelassen Tierarzt und die Untersuchung muss
in einem dafür zugelassenen Labor erfolgen. Reicht der Antikörpertiter bei dem Hund
nicht aus muss die Tollwutimpfung wiederholt werden. Die Zeitabstände der
Blutprobenentnahme sind die gleichen wie bei der ersten Impfung.
Da es zwar selten vorkommt, aber vorkommen kann, dass bei jungen Hunden die
erforderliche Höhe des Tollwuttiters nicht ausreicht. Somit ist bei der Absicht in die
skandinavischen Länder mit Hund zu verreisen eine zweimalige Tollwutimpfung im
Abstand von einem Monat zu empfehlen.
Leptospirose
Hunde die nach Norwegen einreisen sollen müssen innerhalb eines Jahres davor
gegen Leptospirose geimpft worden sein (oder es muss eine Blutprobe entnommen
werden). Mindestens aber muss die Leptospirose Impfung 30 Tage zurückliegen.
Staupe
Hunde die nach Norgenwegen einreisen sollen müssen inhalb der letzten 2 Jahre
zuvor eine Staupe Impfung bekommen haben. Mindestens aber muss die Staupe
Impfung 30 Tage zurückliegen.
Kennzeichnung des Hundes
Der Hund muss durch eine Microchipkennzeichnung oder eine gut lesbare
Tätowierung gekennzeichnet sein. Auf allen Unterlagen Heimtierpass/Impfpass und
auf dem Ergebnis der Blutproben muss die Identifikationsnummer des Hundes
angegeben sein. Der verwedente Mikrochip sollte den ISO- Standart besitzen, da
sonst ein eigenes Lesegerät mitgebracht werden muss.
Hinweis
Der Hund darf 6 Monate vor der Einreise nach Norwegen nicht an einem Ort
außerhalb der EU/EFTA-Staaten gehalten worden sein.
Folgende Hunderassen dürfen nicht nach Norwegen eingeführt werden:
Dogo Argentino
Fila Brasiliero
Pit-Bullterrier
Tosa Inu
Kreuzungen mit diesen Hunderassen.
Bei Hunderassen die mit diesen oben aufgeführten Hunderassen verwechselt werden
könnten, wie zum Beipiel der American Staffordshire Terrier, muss unbedingt das
Stammbuch mit geführt werden um die Herkunft des Hundes nachweisen zu können.
Österreich
In Österreich gelten nur die EU Einreisebestimmungen für Hund/Hunde.
Die Hunde die nach Österreich eingeführt werden, sind grundsätzlich nicht
grenztierärztlich kontrollpflichtig.
Polen
In Polen gelten nur die EU Einreisebestimmungen für Hund/Hunde.
Bei der Einreise mit Hund nach Polen ist ein amtstierärzliches Gesundheitszeugnis,
welches nicht älter als sieben Tage sein darf für den Hund erforderlich.
Portugal ( mit inbegriffen Festland, Azoren, Madeira)
Es gelten die Eu - Einreisebestimmungen für Hund, Hunde in Portugal.
In Portugal gelten Leinenpflicht und Maulkorbpflicht für Hunde.
Hier dürfen Hunde auf keinen Fall in Portugal mitgenommen werden:
- Hunde dürfen in Portugal nicht an Strände mitgenommen werden.
- Hunde dürfen in Portugal nicht in Busse des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen
werden.
- Hunde dürfen in Portugal nicht in Restaurants mitgenommen werden.
Auf Fähren und auch in staatlichen Eisenbahnen, dürfen Hunde in Portugal,
mitfahren.
Rumänien
Es gelten die Eu - Einreisebestimmungen für Hund, Hunde in Rumänien.
Der Hund muss bei der Einreise nach Rumämien eine Tollwutimpfung haben, die
mindestens einen Monat höchstens aber 12 Monate zurückliegt.
Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ist in Rumänien unbedingt erforderlich, es
darf aber nicht älter wie 10 Tage sein.
Schweden
Es gelten die Eu - Einreisebestimmungen für Hund, Hunde in Schweden.
Der Hund muss folgendes haben
- eine Microchipkennzeichnung oder eine Tätowierung
- eine Tollwutimpfung
- und der Hund muss auf Tollwut Antikörper getestet sein
- Nachweis einer Zecken- und Bandwurmbehandlung
- ein amtstierärztliches Attest im Heimtierausweis wird benötigt
Die Blutprobenentnahme für den Tollwut- Antikörpertest darf frühestens 120 Tage und
spätestens 365 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt werden.
Die Untersuchung muss in einem dafür zugelassenen Labor erfolgen.
Wird die Tollwutimpfung regelmäßig aufgefrischt braucht kein weiterer Tollwut
Antikörpertest zu erfolgen.
Innerhalb 10 Tage vor Reiseantritt nach Schweden muss vom Tierarzt eine
Entwurmung von dem Zwergbandwurm mit Praziquantel durch geführt werden und im
Heimtierpass dokumentiert werden.
In Schweden besteht generell Leinenpflicht für die Hunde.
Welpen unter 3 Monaten dürfen nicht nach Schweden einreisen.
Schweiz ( ist kein EU - Land)
Für Hunde mit kupierten Ohren und/oder Ruten gilt in der Schweiz ein Einfuhrverbot.
Ungültig ist diese Regelung nur
wenn Sie ihren Urlaub in der Schweiz verbringen wollen,
oder in die Schweiz umziehen wollen (dann gilt Ihr Hund als Umzugsgut),
oder Ihr Aufenthalt nicht mehr wie 3 Monate dort beträgt.
Bitte beachten Sie:
In den verschiedenen Kantonen/ Städten der Schweiz gibt es unterschiedliche
Regelungen in Bezug auf die Leinenpflicht und Maulkorbpflicht.
Ins besondere wenn Sie mit größeren Hunden den Urlaub in der Schweiz verbringen
wollen.
Bitte Informieren Sie sich vor Ort nach den jeweiligen gültigen Bestimmungen in der
Schweiz.
Slowakische Republik/Slowakei
In der Slowakische Republik/Slowakei gelten nur die EU - Einreisebestimmungen für
Hunde.
Slowenien
Es gelten die Eu - Einreisebestimmungen für Hund, Hunde in Slowenien.
In Slowenien besteht für Hunde Leinenpflicht auf allen öffentlichen Flächen.
Spanien (mit Festland, Balearen, Kanarische Inseln, Ceuta, Melilla)
Es gelten die Eu - Einreisebestimmungen für Hund, Hunde in Spanien.
Es gibt allerdings in Bezug auf Hunde gefährlicher Rassen, Leinenpflicht und
Maulkorbpflicht regionale Regelungen. Bitte informieren Sie sich vorher.
Hundehalter/Hundehalterin von Hunden gefährlich eingestufter Rassen müssen sich
an die zuständige Gemeinde und autonome Regierung wenden, um die Hunde
registieren zu lassen und sich die jeweilig gültigen Vorschriften geben zu lassen.
Zu den potenziell gefährlich eingestuften Hunderassen zählen in Spanien:
Akita - Inu
American Staffordshire Terrier
Dogo Argentino
Fila Brasiliero
Pit - Bullterrier
Rottweiler
Staffordshire - Bullterrier
Tosa - Inu
Tschechische Republik / Tschechien
Es gelten die Eu - Einreisebestimmungen für Hund, Hunde in der Tschechischen
Republik.
Maulkorb und Leine für Hunde sind immer mitzuführen in der Tschechischen Republik.
In allen öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Leinenpflicht und Maulkorbzwang für
Hunde.
Da die Maulkorbpflicht und Leinenpflicht von den Gemeinden bzw. Städten in den
Ortsverordnungen der Tschechischen Republik/Tschechei/Tschechien geregelt wird, ist
es sinnvoll sich vorher zu erkundigen.
Türkei (kein EU - Land)
Hunde, die in die Türkei einreisen sollen, müssen älter als drei Monate sein.
Die Impfungen gegen Tollwut, Leptospirose, Staupe, Hepatitis, Parvovirose müssen
mindestens 15 Tage vor der Einreise in die Türkei erfolgen.
Die Tollwutimpfung des Hundes darf bei der Einreise in die Türkei nicht länger wie 6
Monate zurückliegen.
Die Impfungen des Hundes müssen im Heimtierpass schriftlich festgehalten sein und
die Immunitätsdauer von vorherigen Impfungen des Hundes darf nicht überschritten
sein.
Bei der Einreise in die Türkei ist der Heimtierpass den Amtsärzten am Zoll, der
türkischen Grenze vorzulegen.
Wichtig!!!
Es ist eine Blutuntersuchung beim Hund erforderlich bei der Wiedereinreise in EU -
Länder.
Ungarn
Es gelten die Eu - Einreisebestimmungen für Hund, Hunde in Ungarn.
Auf öffentlichen Plätzen besteht für Hunde, in Ungarn, Leinenzwang.
In den öffentlichen Verkehrsmitteln in Ungarn, besteht für Hunde Maulkorb- und
Leinenpflicht.
Die sogenannten Kampfhunde dürfen nicht nach Ungarn einreisen, es sei denn die
Kampfhunde sind kastriert.
dazu zählen:
Bullterrier,
Amerikanischer Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier,
Bullmastif,
Tosa-Inu,
Argentinische Dogge,
Bordeaux-Dogge,
Fila Brasiliero,
Pitbull und Bandog,
sowie Mischlinge jeglicher Art der aufgeführten Rassen.
Dobermann und Rottweiler zählen nicht zu den gefährlichen Rassen, auch deren
Mischung nicht.
(Allerdings dürfen diese Hunde nicht für den Kampf ausgebildet sein).
USA
Bei der Einreise mit Hunden in die USA muss ein amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis vorliegen, welches bestätigt, dass der Hund frei von Krankheiten
ist, die auf Menschen übertragen werden können.
Die Tollwutimpfung des Hundes muss mindestens 30 Tage vor der Einreise in die USA
durchgeführt werden und die Tollwutimpfung darf nicht länger wie 12 Monate zurück
liegen. Ausnahmen gibt es,
- wenn der Hund jünger als drei Monate ist
- oder Sie sich mit Hund seit mindestens 6 Monaten in den USA aufhalten
- oder Sie sich in einen Bezirk aufhalten der von der U.S. Public Health Service
Behörde für iiiitollwutfrei erklärt wurde.
Ist bei der Einreise in die USA die Tollwutimpfung des Hundes nicht vollständig oder
das Gesundheitszeugnis nicht gültig, wird der Hund an einen Aufenthaltsort gebracht
(den der Hundebesitzer bestimmen kann), wo der Hund in dem Zeitraum von 4 - 10
Tagen nach der Einreise in die USA geimpft wird.
Dort muss der Hund dann 30 Tage eingesperrt verbringen.
Ist die Tollwutimpfung des Hundes noch keinen ganzen Monat her, zu dem Zeitpunkt
der Einreise in die USA, muss der Hund an einem Ort (den der Hundebesitzer
bestimmen kann) so lange eingesperrt verbleiben, bis die 30 Tage um sind nach der
Impfung.
Hundewelpen die jünger wie 12 Wochen sind können ohne Tollwutimpfung in die USA
einreisen.
Jedoch muss die Tollwutimpfung dann in der USA durchgeführt werden und
anschliessend müssen die Hundewelpen (an einem Ort den der Hundebestzier
bestimmen kann) nach der Impfung mindestens einen Monat eingesperrt verbringen.
Zypern
Es gelten die Eu - Einreisebestimmungen für Hund, Hunde in Zypern.
Bei der Einreise in Zypern muss die Tollwutimpfung des Hundes mindestens 30 Tage
und nicht mehr wie 12 Monate zurückliegen.
Es muss bei der Einreise mit Hund in Zypern der schriftliche Nachweis einer
erfolgreichen Behandlung gegen Echinococcus (Zwergbandwurm)/ Hydatidosis
vorgelegt werden.
Der Hund muss ausserdem vor der Einreise nach Zypern mit einem Insektizid gegen
Ektoparasiten behandelt werden.